| Die Zahl der Betroffenen ist größer als Sie denken |
Berufsunfähigkeit trifft jeden dritten Mann und jede fünfte Frau.
Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
- In 97 % aller Fälle sind Krankheiten die Ursache.
- 57 % der Frührentner und sogar 66 % der Frührentnerinnen sind unter 54 Jahre alt.
| Ursachen für Berufs- / Erwerbsunfähigkeit |
- 30 % psychische Erkrankungen
- 19 % Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
- 16 % sonstige Erkrankungen
- 15 % Krebs und bösartige Geschwülste
- 11 % Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- 6 % Nervenkrankheiten
- 3 % Unfälle
| Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg |
Drastische gesetzliche Veränderungen:
Seit dem 01.01.2001 gelten neue gesetzliche Regelungen. Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit:
- die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens)
- bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 EUR brutto / 1.552 EUR netto nur 388 EUR im Monat
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:
- Kein Berufsunfähigkeitsschutz
- Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar
- Keine Erwerbsminderungsrente ab 6 Stunden Erwerbsfähigkeit täglich
| Das erhalten Sie an Erwerbsminderungsrente |

Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt hier keine Rolle mehr!
Nur wenn Sie vor 1961 geboren sind, genießen Sie Vertrauensschutz und haben Anrecht auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Eigeninitiative ist gefordert! Private Vorsorge ist heute unverzichtbar, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen sicher zu verhindern. Sorgen Sie jetzt vor, schließen Sie deshalb einen Vertrag am besten vom ersten Arbeitstag an ab, weil es dann kaum Vorerkrankungen gibt, die den Schutz unbezahlbar oder unvollständig werden lassen.
Bedenken Sie:
Es gibt in diesem Alter bereits viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihr eigenes Geld verdienen können.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet in diesem Fall aufgrund der Reform vom 01.01.2001 nur unzureichende Absicherung. So beinhaltet sie beispielsweise keinen Berufsschutz, d.h. wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Somit verbleibt die private Berufsunfähigskeitsrente als notwendige Schutzmaßnahme vor finanziellem Ruin.
Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen so eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige ist hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren gezahlt.
Da im Laufe der Zeit minderschwere Krankheiten auf- und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige u. U. problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.
Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung eines auf Sie und Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Versicherungspaketes, indem wir u. a. Ihren Familienstand, individuelle Wünsche wie Berufsschutz, beitragsmindernde Faktoren und mögliche Finanzierungsabsicherungen untersuchen und miteinbeziehen.
Die günstigste Versicherung ist nicht in jedem Fall die Beste! Achten Sie auf eingeschlossene Klauseln.
Beinhaltelt Ihre BU auch einen Verweisungsverzicht?
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Mit welchen Altersvorsogemöglichkeiten kann ich eine garantierte Rente erhalten
Die BasisRente (Rürup-Rente) ermöglicht es Ihnen, eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufzubauen. Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag (z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente solange Sie leben. Die Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die BasisRente ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige sowie Freiberufler attraktiv, da sie einen besonders hohen steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können. Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente. Denn sie unterliegen in den nächsten Jahren noch einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs. weiter lesen ...
| Betieblich Altersvorsorge bAV |
Um sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen zu müssen, sollte man diese sowohl durch private, als auch durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzen. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Entgeltumwandlung, das Sie nutzen sollten.
Mit der Direktversicherung erhalten Sie im Alter eine sichere betriebliche Zusatzrente und profitieren in der Ansparzeit von steuerlichen Vorteilen.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass dieser einen Teil Ihres Gehaltes zurückbehält und für Sie in eine Rentenversicherung einzahlt. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen. Im Alter haben Sie dann Anspruch auf regelmäßige Rentenzahlungen. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kapitalauszahlung. weiter lesen ...
Die RiesterRente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.
Die Riester-Rente ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern und niedrigere Einkommensgruppen profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die Riester-Rente aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant. weiter lesen ...
Die private Rentenversicherung ist ein geradliniger Sparvertrag. Daher hat sie meist eine deutlich höhere Rendite als eine Kapital-Lebensversicherung. Im Jahr 2005 erwirtschaften namhafte Versicherer eine Verzinsung von bis zu 6,0%.Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Steuererfreibeträge ausgeschöpft haben, Ihre Privatrente eine Gesamtverzinsung von 6,0% erwirtschaftet, Sie einen Spitzensteuersatz von 50% haben, muss eine voll versteuerbare Kapitalanlage mindestens 9,0% Gesamtverzinsung erreichen. weiter lesen ...
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