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Schäuble sieht bei Rente mit 67 noch nicht das Ende

Wann beginnt das Rentenalter? Die Große Koalition hat es auf 67 Jahre angehoben, da spricht Bundesinnenminister Schäuble schon von einer längeren Lebensarbeitszeit. Mit der jetzigen Lösung sei man da noch nicht am Ende. Weite Infos zum Thema

Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Lexikon A wie abstrakte Verweisung - Z wie Zurückstellung
Mittwoch, 15. Juni 2005
 

Nachfolgen finden Sie die wichtigsten Begriffe zur Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt. Hier ein Beispiel:

Volle Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können (§ 42 SGB VI).

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Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung

Abstrakte Verweisung
Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf das abstrakte Verweisungsrecht.

Allgemeine Begrenzungen
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelten in der Regel folgende Begrenzungen:
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Das Endalter beträgt bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Angestellte im Öffentlichen Dienst) 65 Jahre.
Bei Beitritt im Alter zwischen 50 und 55 Jahren darf das Endalter von 60 Jahren nicht überschritten werden.
Bei vielen Versicherungsunternehmen wird eine Person ab dem 56. Lebensjahr nicht mehr versichert.

Alter
In der Regel werden die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit steigendem Alter höher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Krankheiten wie Rückenleiden oder hoher Cholesterinspiegel oft erst im Alter auftreten und auf diese Risikozuschläge erhoben werden.
Einige Versicherungsunternehmen schließen in ihren Verträgen Berufsunfähigkeit als Folge dieser Vorerkrankungen komplett aus.

Altersabhängige abstrakte Verweisung
Ein Teil der Versicherungsunternehmen schränkt ab einem bestimmten Alter des Versicherungsnehmers das Verweisungsrecht ein.

Angemessenheitsprüfung BU-Rente
Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht.
Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht.

Änderungsrisiko
Das Änderungsrisiko beschreibt äußere, nicht vorhersehbare Einflüsse (z.B. Rechts-sprechung, Wertewandel, Technik), die die Risikolage stark beeinflussen können und so die Kalkulationsbasis des Versicherungs-unternehmens verändern.

Arbeitslosigkeit BU
Auch Arbeitslose können sich für den Fall der Berufsunfähigkeit schützen, indem sie weiter die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichern.
Eine befristete Beitragsfreistellung hat allerdings in der Regel zur Folge, das kein Versicherungsschutz in Kraft ist.

Arztanordnungsklausel
Die Arztanordnungsklausel räumt der Versicherungsgesellschaft das Recht ein, vom Versicherten zu verlangen, zumutbare Behandlungen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit durchzuführen.
Im Schadensfall kann es so weit kommen, dass ein Gericht entscheiden , was „zumutbar“ ist. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf diese Klausel und lassen somit den Versicherten darüber entscheiden, welchen Behandlungen er durchführen will.

Assistance-Leistungen
Mit Assistance-Leistungen sind zusätzliche Hilfestellungen, Informations- und Beratungsleistungen gemeint, die neben der Produktleistung vom Versicherungsunternehmen angeboten werden.
Ausschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Die private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) ist an die Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung gekoppelt. Dabei kann eine BUZV, für die laufende Beiträge zu zahlen sind, auch einzeln gekündigt werden. Dies wird als Ausschluss der BUZV bezeichnet. In den letzten fünf Versicherungsjahren kann die BUZV dabei nur zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.

Bedingungsanpassungsklausel
Vor allem bei langfristigen Versicherungsverträgen können sich Faktoren ändern, die unter Umständen eine nachträgliche Anpassung der Bedingungen notwendig machen können. Viele Versicherungsunternehmen haben deswegen eine Bedingungsanpassungsklausel in ihre Verträge mit aufgenommen, mit der sie sich Änderungen der Versicherungsbedingungen vorbehalten.

Beitragsanpassungs-Klausel gem. § 172 VVG
Die Lebensversicherer sind im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigt, bei einem wahrscheinlich längere Zeit andauernden und nicht vorhersehbar gestiegenen Leistungsbedarf (z.B. bei Epidemien) die Prämie während der Versicherungsdauer neu festzusetzen, sofern dies erforderlich scheint.
Somit kann die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen gewährleistet werden. Einige Versicherungsunternehmen verzichten allerdings auf diese Klausel.

Beitragsanpassungs-Klausel gem. § 41 VVG
Die Beitragsanpassungsklausel gemäß § 41 VVG besagt, dass bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht das Versicherungsunternehmen auf Grund der höheren Gefahr die Möglichkeit hat, die Prämie zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, falls das gestiegene Risiko auch mit einer höheren Prämie nicht zu tragen ist.
Ein schuldlos nicht angegebenes Risiko liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Arzt eine Erkrankung des Versicherungsnehmers feststellen würde, die Diagnose dem Patienten aber auf Grund seines labilen psychischen Zustands verschweigt.
Einige Versicherungsunternehmen verzichten allerdings auf diese Anwendungsmöglichkeit.

Beitragsberechnung BU
Der Beitrag zu einer BU-/EU-Versicherung berechnet sich aus den persönlichen Angaben, die auf dem Antragsformular gemacht werden. Diese sind zum Beispiel Alter, Geschlecht, Beruf und Vorerkrankungen.
Auf Grundlage dieser Angaben bestimmt das Versicherungsunternehmen den zu zahlenden Beitrag. Der Beitrag vergrößert sich dabei z.B. bei höherem Alter oder wenn ein Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko ausgeübt wird.

Beitragsstundung bei BU
Die Beitragsstundung kommt dann zum tragen, wenn das Versicherungsunternehmen die Leistungspflicht prüft, der Versicherte in diesem Zeitraum über kein Einkommen mehr verfügt und dadurch die Beiträge für seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr aufbringen kann.
Viele Versicherungsunternehmen bieten in diesem Fall dem Versicherten die Möglichkeit, die Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos zu stunden. Hierzu der Versicherte allerdings einen Antrag stellen.

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Berufsbedingte Endalterbegrenzung
Einige Versicherungsunternehmen begrenzen bei bestimmten Berufen die Versicherungsdauer auf ein Höchst-Endalter von 55 bzw. 60 Jahren.
Berufe mit einer berufsbedingten Endaltergrenze können zum Beispiel Lehrer, Taxifahrer, Lokführer, Gärtner und Landwirt sein.

Berufsgruppentariffierung
Der Versicherungsnehmer wird nach folgenden Kriterien in eine Berufsgruppe eingestuft:

  • Der Personalverantwortung.

  • Der Anteil der Bürotätigkeit an einem festen Arbeitsplatz.

  • Der Anteil der körperlichen Tätigkeit.

Berufsklauseln
Wurde bei Vertragsabschluss eine Berufsklausel vereinbart, ist eine Verweisung seitens des Versicherungsunternehmens nur innerhalb des entsprechenden Berufsstandes möglich. Hierzu müssen zusätzlich die Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die Zulassungen dafür vorliegen.
Einige Versicherungsunternehmen knüpfen an die Anwendung der Berufsklausel bestimmte Voraussetzungen (z.B. bisherige Dauer des Berufes, Mindesverdienste).

Berufsunfähigkeit
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beein-trächtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt. Berufsunfähigkeitsrente
Bei privaten Versicherungsunternehmen erbringt die Berufunfähigkeitsversicherung im Schadensfall eine vertraglich festgeschriebene monatliche Rente. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Dadurch ist für viele Personen kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit gegeben. Dies kann durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geändert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten davor, im Schadensfall (z.B. Unfall, Erkrankung) zu starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Hierbei spielen im Gegensatz zu einer Lebensversicherung nicht so sehr die Rendite etc. eine Rolle, sondern in erster Linie die Leistungszusagen und die Bedingungswerke der Versicherungsunternehmen. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es dabei keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr. Dadurch wird die private Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit wesentlich bedeutender.

BU versus EU
Jeder Erwerbsunfähige ist gleichzeitig auch berufsunfähig, aber nicht jeder Berufsunfähige ist auch erwerbsunfähig. So kann zum Beispiel ein Zimmermann mit einer Beinverletzung nicht mehr seinen gelernten Beruf ausüben, aber immer noch am Schreibtisch arbeiten. Dies bedeutet, dass er zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit kommt also wesentlich häufiger vor, wodurch der Monatsbeitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch höher als zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist. Andererseits stellt die Berufsunfähigkeit ein größeres Risiko dar.

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Diagnose
Die Berufsunfähigkeit stellt der behandelnde Arzt, in der Regel der Hausarzt, fest. Das Versicherungsunternehmen hat aber die Möglichkeit, ein Ärztegremium einzuberufen. Dieses setzt sich aus dem Hausarzt, einem Arzt des Versicherungsunternehmens und einem unabhängigen Gutachter zusammen. Die Kosten trägt das Versicherungsunternehmen.

Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten
ähig, wenn er seine individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Dienstunfähigkeit ist gegenüber der Berufsunfähigkeit erheblich weiter gefasst. Es müssen geringe gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein, damit für einen Beamten die Dienstunfähigkeit zutrifft. Dem Beamten kann ein in Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertiges Amt zugewiesen werden , ein geringer besoldetes oder gar Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ihm nicht zuzumuten.

Dynamisierung BU-Rente
Bei einer vereinbarten Dynamisierung erhöht sich der jährliche Beitrag zur Versicherung um einen vereinbarten Prozentsatz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mit der Erhöhung werden die Versicherungs-leistungen neu festgesetzt. Durch die Dynamisierung wird der Versicherungsschutz den steigenden Bedürfnissen und der Inflation angepasst.

Einlösungsbeitrag
Mit der Zahlung des ersten Beitrags, der zu Beginn des ersten oder einzigen Zahlungsabschnittes anfällt, beginnt der Versicherungsschutz.

Erstprüfung
Unter der Erstprüfung versteht man die erstmalige Prüfung eines Leistungsfalles durch das Versicherungsunternehmen nach den dafür vorgesehenen Prüfungskriterien.

Erwerbsminderungsrente
Im Rahmen der Rentenreform zum 1. Januar 2001 wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung der Begriff der Erwerbsunfähigkeit durch den der Erwerbsminderung ersetzt. Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Die Höhe dieser hängt davon ab, inwieweit der Betroffene noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht:

  • Personen, die noch mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten keine Leistung.

  • Personen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten die halbe Rente. Entfällt das Einkommen auf Grund von Arbeitslosigkeit, steht der entsprechenden Person die volle Erwerbsminderungsrente zu.

  • Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten die volle Rente.

Es wird dabei nicht berücksichtigt, ob die auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeiten der bisherigen Lebensstellung bzw. dem vorherigen Einkommen entsprechen.

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person generell keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann.
Die Erwerbsunfähigkeit ärztlich attestiert werden, um eine Rente zu bekommen. Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente besteht die Möglichkeit, sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung privat gegen Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann dabei nur als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Versicherungsvertrag wird genau festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen die Zahlung der Rente geleistet wird. Die Bedingungen dafür sind von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Flugunfähigkeit
ünden und ein daraus resultierender Entzug der Erlaubnis als Pilot vor dem 55. Lebensjahr wird der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Dies durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt bzw. der für die amtliche fliegerärztliche Untersuchung zuständigen Stelle festgestellt werden.

Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder mit einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes kann von unterschiedlicher Reichweite sein. Deshalb ist es wichtig, sich bei geplanten Auslandsaufenthalten zu erkundigen, wo der Versicherungsschutz gilt.
Genereller Verweisungsverzicht
Verlangt ein Versicherungsunternehmen in den Bedingungen als Leistungsvoraussetzung nur die Berufunfähigkeit in dem zuletzt ausgeübten Beruf, so verzichtet dieses generell auf das Verweisungsrecht.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbminderungsrente wird unter folgenden Voraussetzungen ausgezahlt:

  • Die entsprechende Person ist erwerbsunfähig.

  • Die entsprechende Person kann in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen.

  • Die entsprechende Person hat vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.

Erwerbsunfähig sind dabei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können bzw. nur ein geringfügiges Einkommen erzielen. Die Grenze des zusätzlichen Verdienstes beträgt 345 €. Überschreitet das Einkommen diese Grenze, kann die Rente grundsätzlich in geringerer Höhe ausgezahlt werden.

Gesundheitsfragebögen
Gesundheitsfragebögen werden in der Regel von den Versicherungsunternehmen zur Annahmeprüfung bei (früheren) gesundheitlichen Störungen des Antragsstellers zur Verfügung gestellt. Durch die Verwendung von Gesundheitsfragebögen kann die Bearbeitungszeit der Annahmeprüfung bis zur Endgültigen Entscheidung/ Policierung verkürzt werden.

Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen sollten aus rechtlichen Gründen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ansonsten ist gem. § 22 VVG das Versicherungsunternehmen berechtigt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten.


Gesundheitsprüfung
Der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss anhand der Angaben des Versicherungsnehmers im Antragsformular dessen Gesundheit, um für den Einzelnen im Interesse aller Versicherten einen gerechten Beitrag festsetzen zu können. Weitere Nachfragen und ärztliche Untersuchungen können hinzukommen.


Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung versichert die Grundfähigkeiten, wie sehen, hören, sprechen, gehen, sitzen, stehen etc. Hier ist der Leistungsbereich genau definiert. Die Versicherung zahlt im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente.

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Hausfrau/ Hausmann
Hausfrauen bzw. Hausmänner werden in der Regel nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
Höhere Beiträge

In der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Personen mit körperlicher Tätigkeit (z.B. Elektriker, Schreiner) und Personen mit schwerer körperlicher Tätigkeit (z.B. Maurer, Dachdecker) mit höheren Beiträgen rechnen.

Income Protection Plan
Income Protection Plan kommt aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und steht für das versichern des Einkommensausfalls. Dies wird vor allem von englischen Versicherungsunternehmen angeboten. Income Protection Plan leistet Ersatz des Einkommens des Versicherungsnehmers, wenn dieser auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, seinen Beruf weiter auszuüben.

Invaliditätsgrad
Es gibt Versicherer, die anstatt einer Pauschalregelung auch eine Staffelregelung anbieten, die schon ab 25 pder 33,3, Prozent Invalidität anteilig eine BU-Rente zahlt.


Jobwechsel
Bei den meisten Versicherungsunternehmen ist ein Jobwechsel unproblematisch und nicht gemeldet werden. Der aktuell ausgeübte Beruf ist automatisch versichert. Allerdings bestehen einige Versicherungsunternehmen auf eine Anzeige des Jobwechsels und passen unter Umständen die Beiträge an. Es ist also wichtig, dies in den Vertragsbedingungen nachzulesen.

Karenzzeit
Die Karenzzeit ist eine Wartezeit. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit wird einerseits die Prämie gesenkt, andererseits beginnt die Rentenzahlung aber nach Ablauf der Karenzzeit. Diese dauert in der Regel zwischen sechs und 24 Monaten

Konkrete Verweisung
Unter der konkreten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen . Wenn zum Beispiel ein berufsunfähiger Masseur einen Beruf als medizinischer Bademeister tatsächlich ausübt und dieser Beruf seinen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, kann das Versicherungsunternehmen konkret auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen einstellen.

Kriegsklausel
Tritt der Tod einer versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder mit inneren Unruhen, an denen sie auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, ein, beschränkt sich die Leistungspflicht aus einer Lebensversicherung auf den Betrag des Rückkaufwertes, dessen Berechnung sich nach dem Todestag der versicherten Person richtet. Tritt der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen ein, denen die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb von Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war ein, gilt diese Einschränkung der Leistungspflicht nicht.

Leistungseinschränkung
Eine Leistungseinschränkung ist dann erforderlich, wenn bestimmte gesundheitliche Störungen nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Der Versicherungsschutz für alle anderen Bereich kann dennoch geboten werden. Leistungseinschränkungen sind zum Beispiel bei Allergien, bestimmten Amputationen, bestimmten Knochenbrüchen oder Schäden der Wirbelsäule möglich.

Medizinische Risikoprüfung
Eine medizinische Risikoprüfung ist deshalb notwendig, weil Erkrankungen, die der Antragssteller hat bzw. hatte, schon einen gewissen Grad an Berufsunfähigkeit bedeuten oder schneller zur Berufsunfähigkeit führen.
Die verschiedenen Erkrankungen werden dabei auch mit Blick auf andere Risikoaspekte (Beruf, subjektives Risiko, Sport) beurteilt.

Meldefrist
Die Meldefrist ist der Zeitraum, in welchem der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähig-keitsansprüche bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen kann.
Eine kürzere Meldefrist kann dabei erhebliche Nachteile mit sich bringen. Zum einen besteht für viele Versicherungsnehmer Unklarheit darüber, ob sie von einer langfristigen Berufsunfähigkeit betroffen sind. Zum anderen warten viele eine Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung ab.

Nachprüfung
In der Regel behalten sich Versicherungsunternehmen vor, nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Nachprüfung anzustellen.
Der Versicherungsnehmer ist im Zuge dieser dazu verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, ob er nach Eintritt seiner Berufsunfähigkeit einen Beruf ausübt, in welchem Beruf dies geschieht und wie die Tätigkeit ausgestaltet ist.

Nachversicherung
Bei erneuter Risikoprüfung durch den Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit erhöht werden. Wird zu Beginn der Vertragsschließung eine Dynamik oder eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, verzichtet das Versicherungsunternehmen auf weitere Gesundheitsprüfungen.

Nachversicherungsgarantie
Mit der Nachversicherungsgarantie verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen, zu bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen.
In der Regel gibt es für die Ausübung dieser Option bestimme Höchstgrenzen hinsichtlich des Alters und der abzusichernden BU-Rente.

Prognosezeitraum
Unter dem Prognosezeitraum versteht man den Zeitraum, für den der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig sein wird. Unterschreitet dieser den vertraglich festgeschriebenen Prognosezeitraum, das Versicherungsunternehmen keine Leistungen erbringen. Da sich der Prognosezeitraum je nach Versicherungsunternehmen wesentlich unterscheidet (zwischen sechs Monaten und drei Jahren) ist es sinnvoll, sich gut zu informieren.

Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente
Die Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente tritt dann an Stelle der Annahme eines Antrages zu normalen Bedingungen, wenn ein erhöhtes Risiko gegeben ist. Die Berufsunfähigkeitsrente fällt dann geringer als die gewünschte, zu versichernde Rente aus.

Rückwirkende Anerkennung
Der Versicherer zahlt die vereinbarte BU-Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann.

Rückwirkende Zahlung
Der Versicherer zahlt die BU-Rente rückwirkend (z.B. mindestens bis zu drei Jahren) ab Begin der Berufsunfähigkeit, wenn es der Versicherungsnehmer versäumt hat, dem Unternehmen diese frühzeitig (innerhalb von drei Monaten) nach Eintritt zu melden.

Schadensfall
Tritt der Schadensfall ein, müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Eine Darstellung der Ursache, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

  • Ausführliche Aussagen eines Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw. das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit.

  • Genaue Angaben über die Ausgestaltung des Berufs bzw. die Tätigkeit des Versicherten zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit.

Dabei werden in der Regel nach telefonischer Absprache entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt.

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Schwere-Krankheiten-Versicherung
Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet eine Absicherung für eine Vielzahl schwerer Krankheiten (abhängig vom Anbieter). Die Versicherung zahlt bei Feststellung einer dieser Krankheiten und/oder im Todesfall die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung aus.

Steuern
Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind mit ihrem Ertragsanteil nicht steuerfrei. Da die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Renten-Versicherungen ohne Kapitalwahlrecht gehört, können die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Zinsen, die in der Anspar-Phase erwirtschaftet werden, sind demnach steuerfrei. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind die Beiträge nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig und die Zinsen in der Anspar-Phase steuerfrei, wenn die Hauptversicherung (z.B Kapitallebensversicherung) steuerfrei ist.

Teilweise Erwerbsminderung
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann (§ 43 SGB VI.).
Allerdings kann auch in diesem Fall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Umorganisation
Vor allem Selbständige können von einer möglichen Umorganisation betroffen werden. Bei dieser wird geprüft, ob zum Beispiel ein Selbständiger sein Unternehmen so umorganisieren kann, dass er wieder erwerbsfähig wird.

Ursachen
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind sehr unterschiedlich. Häufige Gründe sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, Nervenkrankheiten, Unfälle und Krebs und andere Geschwülste. Unfälle machen dabei einen vergleichsweise kleinen Anteil aus. Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen sind am Häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Versicherungsdauer BU
Die Versicherungsdauer beschreibt den Leistungszeitraum, in dem die BU-Rente gezahlt wird.
Eine Leistung wird nur dann fällig, wenn in diesem Zeitraum ein BU-Fall eintritt. Die Versicherungsdauer sollte bis zum Altersrentenbeginn (derzeit: 65. Lebensjahr) gewählt werden.

Verweisklausel
Die Verweisklausel beinhaltet das Recht des Versicherungsunternehmens, unter bestimmten Umständen im Leistungsfall den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen. Man unterscheidet hierbei zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung. Viele Versicherungsunternehmen verzichten allerdings auf die Verweisklausel.

Volle Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können (§ 42 SGB VI).

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wird bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer ein für die Übernahme der Gefahr bedeutender Umstand nicht angezeigt, so ist das Versicherungsunternehmen berechtigt:

  • Die Versicherungsprämie entsprechend der größeren Gefahr zu erhöhen.

  • Die Versicherung zu kündigen.

Vorübergehende Berufsaufgabe
Gibt ein Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss seinen Beruf vorübergehend auf (z.B. wegen Kindererziehung), besteht der BU-Versicherungsschutz in der Regel weiter.

Wiedereingliederungshilfe
Die Wiedereingliederungshilfe tritt dann in Kraft, wenn ein Versicherungsnehmer Leistungen auf Grund einer Berufsunfähigkeit bekommen hat und im Rahmen der Nachprüfung diese eingestellt werden. In der Regel wird die Wiedereingliederungshilfe dann gewährt, wenn der Versicherungsnehmer mindestens drei Jahre ununterbrochen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat. Die Leistungen werden dann im Falle der wieder eingetretenen Berufsfähigkeit für in der Regel sechs Monate weiter bezahlt, damit sich der Versicherungsnehmer auf die neue Situation einstellen kann. Die Wiedereingliederungshilfe ist dabei nicht bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.

Übergangsgeld
Das Übergangsgeld ist eine Kapitalleistung, die in der Regel zusätzlich zur ersten Rentenzahlung bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erbracht wird. Es ist überwiegend mit nicht mehr als einer Jahresrente versicherbar.

Überschussbeteiligung
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwerben Personen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Für diese sind vertraglich festgelegt Beiträge zu zahlen, aus denen die Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistungen erbringen, Verwaltungskosten abdecken und Deckungsrückstellungen zur Finanzierung der Garantieleistungen bilden. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen, je weniger Berufsunfähigkeitsfälle eintreten und je geringer die Verwaltungskosten ausfallen, umso größer sind die daraus entstehenden Überschüsse. Wie in der Kapitallebens- oder der privaten Rentenversicherung werden die Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen beteiligt. Die Höhe der Überschüsse ist dabei nicht garantiert. Die Überschussanteile werden direkt mit den Beiträgen verrechnet oder als Schlussüberschussanteil am Ende der Laufzeit fällig.

Zurückstellung
Es gibt Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht versicherbar sind (z.B. bösartige Tumore, die zwei Monate vor Versicherungsbeginn operiert wurden). Der Versicherungsschutz kann dabei zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden.

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