| Informationen zur Rentenversicherung (Privatrente) |
Die gesetzlichen Leistungen alleine reichen im Alter nicht aus |
| Mittwoch, 28 November 2007 |
Die demografische Entwicklung führt dazu, dass künftig immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger aufkommen müssen. Hinzu kommen die steigende Lebenserwartung und der immer spätere Eintritt ins Berufsleben. Die Folge: der Generationenvertrag wird immer brüchiger, die gesetzliche Rente kann in den meisten Fällen nur eine Grundversorgung sichern. Es entsteht eine Rentenlücke.
|
|
| |
Die aufgeschobenen PrivatRente bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schon frühzeitig eine sichere Altersvorsorge mit einer garantierten und lebenslangen Rentenzahlung aufzubauen. Damit können Sie Ihren erreichten Lebensstandard im Alter absichern. Die Rente ist zu jedem Zeitpunkt garantiert - unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.
| So funktioniert die PrivatRente |
- Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder Einmalbeitrag und erhalten daraus Ihre lebenslange private Rente zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn. Oft ist dieser Termin identisch mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr. Den Rentenbeginn können Sie jedoch während der Laufzeit Ihren individuellen Wünschen anpassen, d. h. vorziehen oder auch weiter hinausschieben.
- Statt der lebenslangen Rente ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können aber auch Kapitalauszahlungen und Rentenzahlungen miteinander verbinden.
- Zusätzlich zur garantierten Rente erhalten Sie eine Überschussrente * die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet.
- Zur Absicherung Ihres Ehe-/Lebenspartners oder Ihrer Hinterbliebenen können Sie diese private Rentenversicherung individuell gestalten:
- PrivatRente ohne Hinterbliebenenrentenversicherung
- Beitragsrückgewähr
Durch die Beitragsrückgewähr erhalten Ihre Hinterbliebenen im Todesfall vor Rentenbeginn das eingezahlte Kapital als einmalige Kapitalleistung zurück erstattet. Beiträge für eine eventuell eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) werden jedoch nicht zurück erstattet.
- Vereinbarung einer individuellen Garantiezeit
Durch die vereinbarte Garantiezeit können Sie sicherstellen, dass bei Tod nach Rentenbeginn die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt wird.
- PrivatRente mit Hinterbliebenenrentenversicherung
- Einschluss einer lebenslangen Hinterbliebenenrente
Durch den Einschluss der lebenslangen Hinterbliebenenrente können Sie Ihren Partner finanziell absichern. Die vereinbarte Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod der versicherten Person an den überlebenden Partner weitergezahlt, solange er lebt.
- Vereinbarung einer Mindestrentenleistung
Durch die vereinbarte Mindestrentenleistung können Sie sicherstellen, dass mindestens eine Leistung in Höhe der vereinbarten Anzahl an Jahresrenten gezahlt wird, unabhängig davon wie lange die versicherte und die mitversicherte Person leben.
|