| Informationen zur Riester Rente |
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung |
| Mittwoch, 21 November 2007 |
Clevere Sparer sichern sich die staatliche Zulage
Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der so genannten "Riester-Förderung" über Zulagen und Steuervorteile. Langsam begreifen die Bundesbürger, dass sie selbst fürs Alter vorsorgen müssen und sich nicht allein auf den Staat verlassen können. Die Zahl der Riesterverträge nimmt von Jahr zu Jahr zu. Angaben des Bundesarbeitsministerium zufolge liegt die Zahl im November 2007 bei 9,7 Millionen.
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Die RiesterRente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.
Die "Riester-Rente" ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern und niedrigere Einkommensgruppen profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.
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| So funktioniert die RiesterRente |
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Staatliche Förderung
Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage *) sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag ** anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 EUR im Jahr muss mindestens gezahlt werden.
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Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 67. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
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Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.
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Steuerliche Behandlung der Leistungen
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
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Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.
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* Grundzulage
Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden, also zertifiziert sind.
Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.
| Grundzulage |
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| Ab 2008 |
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154 EUR |
| Kinderzulage |
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| Ab 2008 |
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185 EUR |
| Für ab 2008 geborene Kinder |
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300 EUR |
** Mindesteigenbeitrag
- Der Mindesteigenbeitrag beträgt x % des im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Grund- und Kinderzulage ggf. abzüglich Zulage des Ehegatten.
- Nur wer den Mindesteigenbeitrag auf seinen Vertrag einzahlt, erhält die Zulagen ungekürzt. (Hierbei darf die Zahlung auch durch Dritte erfolgen.)
- Der Anlagebetrag umfasst die Summe aus Mindesteigenbeitrag und Zulage.
Der folgende jährliche Anlagebetrag wird gefördert:
| Jahr |
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Mindestens x% des Vorjahreseinkommens |
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maximal |
| 2008 |
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4% |
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2.100 EUR |
Auf jeden Fall gelten folgende absoluten Mindesteigenbeiträge (Sockelbeträge):
Seit 2005
Der Sockelbetrag beträgt 60 Euro, unabhängig von der Kinderanzahl.
- Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag gezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Die Kürzung erfolgt nach dem Verhältnis des tatsächlich geleisteten Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.
Riester-Renten-Vergleich der Fondsgesellschaften
Alle Anbieter rechneten unter der Annahme, dass sich die verwendeten Aktienfonds wie der MSCI-Weltaktienindex von 1987 bis Ende 2006 entwickelt hätten. Weiterhin wurden monatliche Sparbeiträge von 100 Euro angenommen.
Staatliche Zulagen gingen in die Berechnung nicht ein.
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Anbieter
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Produktname
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Angespartes Vermögen *1
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Erwirtschafte
Jahresrendite
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Monatliche Rente *2
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Depotgebühren jährlich in €
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| DWS Investment |
RiesterRente Premium |
54 410 €
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7,56
%
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280
€
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15,40
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| Cominvest |
Förderdepot |
53 434 €
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7,40
%
|
260
€
|
10,00
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| Allianz Global Investors |
Allianz-dit Fondsvorsorge |
50 619 €
|
6,93
%
|
247
€
|
13,92
|
| Hansa Invest |
Hansa Generation |
48 196 €
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6,49
%
|
229
€
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–
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| DekaBank |
Deka BonusRente |
46 358 €
|
6,15
%
|
214
€
|
10,00
|
| Union Investment |
Uni-Profi-Rente |
45 457 €
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5,97
%
|
210
€
|
9,86
|
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Quelle: Anbieter |
1)inkl. 24 000 Euro Sparbeitrag, aber ohne Riester-Förderung
2)lebenslange Garantierente bei fünf Prozent jährlicher Wertsteigerung des Restguthabens
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