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Schäuble sieht bei Rente mit 67 noch nicht das Ende

Wann beginnt das Rentenalter? Die Große Koalition hat es auf 67 Jahre angehoben, da spricht Bundesinnenminister Schäuble schon von einer längeren Lebensarbeitszeit. Mit der jetzigen Lösung sei man da noch nicht am Ende. Weite Infos zum Thema

Informationen zur Rürup Rente
Informationen zur Rürup Rente

Die BasisRente (Rürup-Rente) ermöglicht es Ihnen ...
Mittwoch, 28 November 2007
 
... eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufzubauen. Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag (z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente solange Sie leben. Die Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.


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Die BasisRente ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige sowie Freiberufler attraktiv, da sie einen besonders hohen steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können. Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente. Denn sie unterliegen in den nächsten Jahren noch einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.

So funktioniert die BasisRente (Rürup-Rente):

  • Staatliche Förderung
    Die Beiträge können Sie ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. Für 2008 besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 66 % (höchstens 66 % von 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren). Diese erhöht sich in den Folgejahren kontinuierlich bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.

  • Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
    Das Gesetz sieht vor, dass der Rentenbeginn frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich ist. Ab dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt (also ab 60 Jahre oder später) zahlt der Versicherer eine lebenslange garantierte Rente. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente, können Sie meistens jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahres verlegen.

  • Überschussbeteiligung
    Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet.

  • Absicherung der Familie
    Sie haben die Möglichkeit, zur finanziellen Absicherung Ihres Ehepartners oder Ihrer Kinder, einen Hinterbliebenenschutz einzuschließen. Im Todesfall erhält Ihr Ehepartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Den Hinterbliebenenschutz können Sie auch noch nachträglich einschließen, beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines Kindes.

  • Absicherung der finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
    Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Risiken einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie als Zusatzschutz eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einschließen.

  • Steuerliche Behandlung der Leistungen
    Die BasisRente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und nachgelagert, d. h. im Rentenalter besteuert. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.

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